Vertragsbedingungen für Geschäftskunden
Allgemeine Geschäftsbedingungen (B2B SaaS)
Stand: 24. März 2026
Diese Bedingungen regeln die Bereitstellung von Software-as-a-Service-Angeboten der ROARK GmbH ausschließlich gegenüber Geschäftskunden.
1. Geltungsbereich und Vertragsmodell
Diese Bedingungen gelten ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne von § 1 UGB (B2B). Verträge mit Verbrauchern sind ausgeschlossen.
Vertragspartner und Anbieter ist die ROARK GmbH, Bossigasse 24/8, 1130 Wien, Österreich.
Abweichende Geschäftsbedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie ausdrücklich schriftlich vereinbart wurden.
2. Leistungsbeschreibung und Änderungen
ROARK stellt Zugang zu den vereinbarten SaaS-Produktfunktionen bereit, wie sie im jeweiligen Bestellformular, Angebot oder Statement of Work beschrieben sind.
Wir dürfen den Dienst weiterentwickeln (zum Beispiel Sicherheits-, Performance- oder Funktionsupdates), solange der wesentliche vereinbarte Leistungszweck nicht erheblich reduziert wird.
3. Pflichten des Kunden und zulässige Nutzung
Kunden müssen den Dienst rechtmäßig nutzen, Zugangsdaten vertraulich behandeln und unbefugten Zugriff verhindern.
Kunden bleiben für die Rechtmäßigkeit hochgeladener Daten und für alle erforderlichen Berechtigungen zur Verarbeitung dieser Daten verantwortlich.
Reverse Engineering, Sicherheitstests ohne Genehmigung oder sonstiger Missbrauch sind untersagt.
4. Entgelte, Abrechnung und Steuern
Entgelte, Abrechnungszeiträume und Zahlungsbedingungen ergeben sich aus der jeweiligen kaufmännischen Vereinbarung. Sofern nichts anderes geregelt ist, verstehen sich alle Beträge netto zuzüglich Umsatzsteuer und sonstiger anwendbarer Steuern.
Rechnungen sind innerhalb der vereinbarten Zahlungsfrist fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen.
5. Laufzeit und Beendigung
Vertragslaufzeit und Verlängerungsmodell ergeben sich aus der individuellen Vereinbarung. Jede Partei kann aus wichtigem Grund mit sofortiger Wirkung kündigen, sofern die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen.
Mit Vertragsende endet der Zugang zum Dienst; der Umgang mit Daten richtet sich dann nach den vereinbarten Vertrags- und Datenschutzbestimmungen.
6. Verfügbarkeit und Support
Verfügbarkeitsziele und Support-Reaktionszeiten richten sich nach dem jeweils vereinbarten Service Level Agreement (SLA), sofern vorhanden.
Geplante Wartungen, dringende Sicherheitsmaßnahmen und Ereignisse außerhalb unseres zumutbaren Einflussbereichs können die Verfügbarkeit beeinträchtigen.
7. Geistiges Eigentum
ROARK und seine Lizenzgeber behalten sämtliche Rechte, Titel und Ansprüche an der SaaS-Plattform, der Software, der Dokumentation und den zugehörigen Materialien.
Kunden erhalten für die Vertragslaufzeit ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares Nutzungsrecht im vereinbarten Umfang.
8. Vertraulichkeit
Jede Partei muss vertrauliche Informationen der anderen Partei geheim halten, nur zur Vertragserfüllung verwenden und mit angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen schützen.
Diese Pflichten gelten auch nach Vertragsende fort, solange die Informationen vertraulich bleiben.
9. Datenschutz und AVV
Soweit ROARK personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet, schließen die Parteien einen Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO und halten ihn ein.
Rollen von Verantwortlichem und Auftragsverarbeiter, Weisungen, Subunternehmer, Sicherheitsmaßnahmen und Transfermechanismen richten sich nach diesem AVV und der jeweiligen Leistungsvereinbarung.
10. Haftung
ROARK haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit sowie bei Personenschäden und zwingender gesetzlicher Haftung.
Bei leichter Fahrlässigkeit ist die Haftung auf typische und vorhersehbare Schäden und – soweit gesetzlich zulässig – auf den im Einzelvertrag vereinbarten Betrag begrenzt.
Mittelbare Schäden, entgangener Gewinn und Folgeschäden sind im gesetzlich zulässigen Umfang ausgeschlossen.
11. Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Kollisionsnormen und des UN-Kaufrechts (CISG).
Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen ist das sachlich zuständige Gericht in Wien, Österreich.
12. Änderungen dieser Bedingungen
Wir können diese Bedingungen für zukünftige Verträge und Verlängerungen aktualisieren. Wesentliche Änderungen laufender Vereinbarungen erfordern das im jeweiligen Vertragswerk vereinbarte Verfahren.